Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgestaltung und allgemeine Bestimmungen
    • Der Abschluss von Verträgen sowie Änderungen und Ergänzungen zu denselben bedürfen der Schriftform.
    • Die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG ist vom Auftraggeber vor und während der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages relevant sind, zu unterrichten. Um optimale Kommunikationswege zu gewährleisten, findet diese Unterrichtung ausschließlich zwischen der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG, vertreten durch die Geschäftsführung, und einem, vom Auftraggeber zu benennenden Ansprechpartner statt.
    • Die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher, geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden und deutlich als solche deklariert sind.
    • Diese Bestimmung schließt nicht aus, dass die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG berechtigt ist, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern dies nicht anders vertraglich vereinbart wurde.
    • Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden AGB des Auftraggebers.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser hiermit vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit wirksamen Ersatzregelungen durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  1. Leistungen
    • Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG selbst, durch Angestellte, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister erbracht.
    • Sieht die Beauftragung eine Vermittlung an einen Dienstleister vor, der in seinem Profil Dienste anbietet, die die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG fachlich nicht erbringen kann, oder ist eine solche Vermittlung aufgrund der Anforderungen des Auftraggebers zwingend notwendig, so ist die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG von jeglichen Ansprüchen Dritter freizusprechen. Der Auftraggeber ist über diese Vermittlung schriftlich zu informieren – sofern dies nicht bereits im Vertrag vorgesehen ist – und erkennt mit Akzeptanz des Angebotes die reine Mittlerfunktion der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG an.
  1. Honorare und Kosten
    • Das erste Kontaktgespräch zwischen der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG und dem potenziellen Auftraggeber wird unentgeltlich durchgeführt.
    • Erfordert die Beauftragung das Erstellen eines Kostenvoranschlages für die Leistung Dritter, so behält die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG sich das Recht vor, eventuell anfallende Gebühren an den Auftraggeber weiterzuberechnen. Die Erstellung eines Angebotes für reine Dienstleistungen der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG ist für den potenziellen Auftraggeber kostenfrei.
    • Werden Pauschal- oder Festpreise zwischen der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG und dem Auftraggeber vereinbart, so sind alle planbaren Kosten hierin namentlich aufgeführt und in die Kalkulation integriert. Reise-, Transport-, Portokosten und sonstige Auslagen werden gesondert abgerechnet, im Regelfall unter Vorlage der entsprechenden Quittungen und Rechnungen, andernfalls unter Zugrundelegung einer über die Auftragsbestätigung und die Regelungen der hier vorliegenden AGB hinausgehenden vertraglichen Vereinbarung.
    • Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto und gelten zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer.
  1. Rechnungsstellung
    • Die vereinbarten Honorare sind zu 50 % bei Auftragserteilung zu zahlen. Die Restsumme ist fällig ohne Abzug mit (zeitlicher) Beendigung des Auftrages und / oder erbrachter Dienstleistung.
    • Maßnahmen, deren Durchführung länger als einen Monat in Anspruch nimmt, werden jeweils zum Monatsende abgerechnet, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden (z.B. Abrechnung nach Projektstufen).
    • Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen sind grundsätzlich und ausdrücklich vertraglich festzulegen.
  1. Vertragliche Bindung, Annahmeverzug
    • Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, von der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen zu einem anderen, zwischen dem Auftraggeber und der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG gesondert zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
    • Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, wird das Vertragsverhältnis mit vollständiger Durchführung des vorab vereinbarten Umfangs beendet – eine ordentliche Kündigung zuvor ist nicht vorgesehen, insbesondere auch nicht eine einseitige Stornierung einzelner vereinbarter Komponenten des Vertrages. Insbesondere kann auch die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG die vollständige Durchführung des vereinbarten Vertrages verlangen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    • Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vertraglich vereinbarten Leistung der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG in Verzug, so kann die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Sie muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
  1. Zahlungsbedingungen
    • Von der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG gestellte Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
    • Die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG behält sich vor, ab der ersten Zahlungserinnerung Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
    • Bleibt auch die dritte Mahnung unbeachtet, wird ohne jegliche weitere Vorankündigung der Rechtsanwalt der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. Alle hierdurch und weiterhin entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    • Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug und / oder werden (Zwischen-)Rechnungen nicht vereinbarungsgemäß beglichen, so behält die KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarte oder per Auftragsbestätigung zugesagte Fortsetzung der Leistung/Zusammenarbeit bis zum Eingang der fälligen Zahlungen auszusetzen oder gar vollständig zu stornieren. In diesem Fall greifen die unter Punkt 5.2. festgehaltenen Regelungen hinsichtlich der Honorarzahlung(en).
  1. Urheberrecht
    Auf alle von KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & Co. KG erstellten Dokumente und Softwarebausteine beansprucht KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & Co. KG ein Urheberrecht. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung und /oder Bearbeitung ohne vorherige Zustimmung von KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & Co. KG ist untersagt.
  1. Haftung
    Die Haftung in von der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG zu vertretenden Fällen soll auf 5.000,00 € beschränkt sein.
  1. Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen mit der KADNER HOTEL CONSULTING GMBH & CO. KG ist Straubing.